Liebe Mitglieder,
wie Sie möglicherweise der Presse entnommen haben, hat das Oberlandesgericht Zweibrücken der uns seit Jahren beschäftigenden Klage von Herrn Dr. Max Otte stattgegeben und das für uns positive Urteil des Landgerichts Frankenthal aufgehoben.
Wir wurden zum einen verurteilt, den bereits vor Jahren eingereichten Artikel von Herrn Otte im nächsten Jahrbuch abzudrucken, und zum anderen sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten – auch des Frankenthaler Prozesses – zu erstatten. Die Kosten- insgesamt rund 7.500 € – haben wir inzwischen bezahlt. Dies hat jedoch die finanziellen Rücklagen der Gesellschaft fast völlig aufgebraucht.
Im Namen des Vorstands möchte ich Sie deshalb heute um eine Spende bitten, die es uns ermöglicht, unsere Arbeit, vor allem die Publikation des Jahrbuchs, fortzusetzen. Sollten Sie sich entschließen, uns zu unterstützen, wären wir Ihnen sehr dankbar. Unser Spendenkonto lautet: DE81 5465 1240 0001 6091 55.
Im Namen des Vorstands möchte ich Ihnen schon heute für Ihre Großzügigkeit bedanken,
Ihr Wilhelm Kreutz im Namen des gesamten Vorstands
