Am 6. Februar 2024 fand vor dem Landgericht Frankenthal in Sachen „Max Otte“ eine weitere Gerichtsverhandlung statt, das Herr Otte im Sommer 2023 die Hambach-Gesellschaft erneut per Gerichtsbeschluss zwingen wollte, einen Artikel von ihm zu drucken. Die Richterin des Landgerichts wies die Klage ab. Hierzu veröffentlichte Herr Reinhard Breidenbach in der „Rheinpfalz“ den folgenden Artikel. Inzwischen hat Herr Otte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.